21.03.2019 - 6 Bericht des Bürgermeisters und Aussprache

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Götze berichtet wie folgt:

 

Kommunalpolitik

Obwohl der Sachverhalt bereits bekannt ist, möchte ich die Stadtvertretung offiziell davon in Kenntnis setzen, dass sich mit der Gründung der Kommunalen Wählergemeinschaft (KWG) eine neue politische Gruppierung in Schönberg gebildet hat. Die Abgeordneten Herr Ronny Freitag und Herr Stephan Korn sind Mitglied dieser Wählergemeinschaft und haben sich zu einer Fraktion der KWG erklärt. Diese Fraktion besteht nunmehr aus diesen beiden Stadtvertretern, Vorsitzender der Fraktion ist Herr Stephan Korn. Ich persönlich meine, dass solch eine Wählergemeinschaft eine neue wirkungsvolle Kraft in der Kommunalpolitik sein kann, da sich hier Bürgerinnen und Bürger einbringen können, die sich nicht mit den vorhandenen Parteien einverstanden erklären können oder wollen.

In dem Zusammenhang informiere ich die Stadtvertretung über folgenden Sachverhalt:

Der Vorstand der KWG hat eine Fachaufsichtsdienstbeschwerde gegen mich als Bürgermeister eingereicht. In selbiger abgesehen davon, dass es eine so formulierte Beschwerde nicht geben kann es müsste eine Dienstaufsichtsbeschwerde sein wird mir vorgeworfen, dass ich der KWG ein Hausverbot für die Palmberghalle ausgesprochen haben soll. Damit in Verbindung wird der Vorwurf der Amtsanmaßung erhoben. Ja ich habe der KWG auf der Grundlage des bekannten Beschlusses Verbot der Nutzung der öffentlichen Gebäude für politische Veranstaltungen nicht gestattet, eine Versammlung - also eine politische Veranstaltung in der Palmberghalle - durchzuführen. Das hat nichts mit der Erteilung eines Hausverbotes zu tun, was in diesem Fall nichtzutreffend ist. Und selbst wenn ich ein Hausverbot erteilt hätte, läge dies im Rahmen meiner Kompetenzen als Hausherr der Palmberghalle, so wie dies in der gültigen Hallenordnung ausgewiesen ist. Insofern ist auch die Annahme einer möglichen Amtsanmaßung ad absurdum.

Die Nutzung öffentlicher Gebäude für Sitzungen der Fraktionen der Stadtvertretung ist unumstritten und zu jeder Zeit gewährleistet. Zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Versammlung gab es noch keine Fraktion der KWG. Selbstverständlich wird diese Beschwerde durch die Amtsverwaltung sachlich geprüft und beantwortet.

Persönlich möchte ich noch hinzufügen, Schönberg hat in den letzten Jahren durch Wahlkampfmethoden, die nicht der Sache dienten, sondern nur darauf ausgerichtet waren Mandatsträger in den Augen der Öffentlichkeit herabzuwürdigen nicht an Ansehen gewonnen, im Gegenteil.

 

Baumaßnahmen

Die Baumaßnahme zum Bau der Erschließungsstraße im B-Plan 008 „Sabower Höhe“ wurde planmäßig begonnen. Die ersten Erdarbeiten konnte ich am 20.03.19 vor Ort feststellen. Ebenfalls planmäßig wurden die Arbeiten zur Sanierung der Marienstraße in Angriff genommen. Die Firma Semrau-Bau hat den Antrag auf Rückbau von Teilen der alten Molkerei in der F.-Reuter-Straße beantragt. Es handelt sich hierbei um den Schornstein und die angrenzenden Gebäude. Die baulichen Einrichtungen an der F.-Reuter-Str. sind davon nicht betroffen.

Ich habe für ein Bauvorhaben in der Straße Grüner Weg das gemeindliche Einvernehmen erteilt, da

sich dieses Bauvorhaben in einer gültigen Satzung befindet und dieser entspricht.

r ein weiteres Bauvorhaben in der Marienstraße habe ich dieses Einvernehmen nicht erteilt, obwohl es sich um eine privilegierte Baumaßnahme handelt, da die geplante Bauausführung nicht dem ortsüblichen Baustil entspricht. Das Bauamt nimmt Kontakt mit dem Antragsteller auf, um eine Änderung der Bauausführung zu bewirken.

Die Stadt Schönberg kann sich für den sofortigen Beginn des Rückbaus der baulichen Objekte auf dem Grundstück der ehemaligen „Schweinemastanlage Dührsen“ entscheiden. Das gleiche trifft für die Weiterführung der Erschließungsplanung des Gewerbegebietes B-Plan 012 „Sabower Höhe“ zu.

Ich gehe davon aus, dass beide Sachverhalte nunmehr nach mehrmaliger Nennung am 02.04.2019 Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung so die richtige Bezeichnung des Ausschusses, der sich auch der Vorsitzende bedienen sollte, wenn er dies denn immer betonen möchte - sein werden.

 

Öffentliche finanzielle Angelegenheiten

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 die Haushaltberatungen beendet und den vorliegenden Entwurf zur Beschlussfassung empfohlen. Die Voraussetzung für die Genehmigung unseres Haushaltes durch den Landkreis ist die Nennung des Termins für die Vorlage des Jahresabschlusses 2017. Da dieser Termin benannt ist, kann unser Haushalt nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung und Einreichung beim Landkreis sofort die Genehmigung erfahren, Am 09.04. ist dafür eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgesehen. Die weitere notwendige Sitzung der Stadtvertretung wird zeitnah geplant.

Die Stadt Schönberg hat den Bescheid über die 400 T€ Fusionsprämie für die Gemeindefusion mit ehemals Lockwisch erhalten. Trotzdem stellen wir noch einen Antrag an das Innenministerium auf Sonderbedarfszuweisungen, weil

a) die erste Straßenausbaumaßnahme im Ortsteil Lockwisch nur eine 65 % Förderung erfährt. Der Fusionsvertrag ging aber von einer möglichen 90 %-igen Förderung aus. Das Innenministerium hat den Fusionsvertrag bestätigt, hat also die erwartete 90 %-ige Förderung zur Kenntnis genommen und weil

b) die Stadt Schönberg mit der Fusion mit der ehemaligen Gemeinde Lockwisch freiwillig Aufgaben übernommen hat, die ansonsten nicht angefallen wären und weil

c) die Stadt Schönberg mit dieser Fusion dem politischen Willen der Landeregierung zur Senkung des Verwaltungsaufwandes und zur Bündelung der Kräfte entsprochen hat.

 

Die Stadt Schönberg hat weiterhin Fördermittelbescheide, bzw. Zusagen erhalten.

Der Innenminister des Landes MV sandte eine Zusage in Höhe von 210 00 Euro Förderung für die Beschaffung einer neuen Drehleiter.

r die Instandsetzung / Sanierung der Straße RupensdorfLockwisch im Rahmen des ländlichen Wegebaues erging vom Landkreis ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 356.373,16 Euro.

r den Ausbau der Dorfstraße in Kleinfeld erhielten wir vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt einen Förderbescheid für einen Zuschuss in Höhe von 775.787,00 Euro.

 

Auseinandersetzung zur Rückzahlung von Fördermitteln an das LFI aus der Sanierung des Rathauses Am Markt 15

Wir hatten den Beschluss gefasst, dass ein unabhängiger Anwalt prüfen soll, ob die Stadt Schönberg oder das Amt Schönberger Land diese Rückzahlung leisten muss, da das in Rede stehende Gebäude nach der Sanierung in das Eigentum des Amtes übergegangen ist. Die Anwaltskanzlei Prof. Skoda hat den Auftrag übernommen und nunmehr die rechtliche Würdigung der Angelegenheit vorgenommen und vorgelegt. Dieser Wertung zufolge ist die Stadt Schönberg in der Pflicht, diese Rückzahlungen allein zu leisten. Prof. Dr. Skodda sieht keine Gründe das Amt Schönberger Land in die Pflicht zu nehmen.

 

Frühjahrsputz 2019

Die Stadt Schönberg ruft alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Vereine und Organisationen auf, sich am 30.03.2019 am Frühjahrsputz 2019 zu beteiligen. Die bewährte Organisation der Maßnahme liegt in den Händen von Herrn Stephan Korn. Zur Abstimmung und zum Einsatz der Kräfte bitte ich alle Aufgerufenen sich an Herrn Korn zu wenden oder an das Amt über Frau Waschow.

 

 

Herr Stickel bittet um Beifügung des Gutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Skodda zur Niederschrift.

Ferner erkundigt sich Herr Stickel nach der Umsetzbarkeit der im Bericht genannten Projekte.

Hierzu teilt Frau Kopp mit, dass alle Mitarbeiter mit diesen Projekten befasst sind.