25.04.2019 - 9 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Götze erläutert die Beschlussvorlage und übergibt die weiteren Ausführungen hierzu an Frau Patzelt vom Planungsbüro Mahnel.

Frau Patzelt erläutert den Bebauungsplan anhand von Planzeichnungen. Im Kern geht es hier um eine Präzisierung der Planungsziele aus dem Jahre 2006. Bestimmte Gewerbe werden durch die Überarbeitung des Bebauungsplanes ausgeschlossen, so z. B. die Photovoltaikanlage.

Herr Freitag verweist auf die seines Erachtens nicht ordnungsgemäß durchgeführte Beteiligung des Ortsbeirates.

Frau Behr und Frau Burmeister verlassen die Sitzung um 21.04 Uhr.

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Beschluss:

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  2. Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021 Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn 20 als Textbebauungsplan, begrenzt:

              - im Nordwesten:  durch die Ortslage von Sabow,

              - im Osten:  durch den Verlauf der Bundesstraße 104,

              - im Süden:  durch den Verlauf der Bundesautobahn 20,

              - im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.021 und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.
  2. Die berührten Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  3. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

2 Enthaltungen

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Realisierung 2

 

 

06.06.2019  11:23:57    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 06.06.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

11.06.2019  11:14:15    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 28.06.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

11.06.2019  11:14:19    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

19.06.2019  12:33:00    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

TÖB-Verfahren läuft derzeit.

 

19.06.2019  12:33:04    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

24.06.2019  11:34:27    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

24.06.2019  11:34:32    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 Das TÖP-Verfahren läuft.

Die Beteiligung des Ortsbeirates wäre auf politischer Ebene zu regeln.

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Anlagen zur Vorlage