23.04.2019 - 8 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Or...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- *
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 23.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Antje Kopp
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortslage Kleinfeld – östliche Erweiterung“ der Stadt Schönberg. Die Aufstellung ist im Verfahren nach § 13b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren vorgesehen. Der Bebauungsplan ist als Bebauungsplan nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Das in der Anlage beigefügte Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftliche Flächen,
- im Osten durch die Landesstraße, die Schönberg und Dassow verbindet,
- im Süden durch die Dorfstraße,
- im Westen durch die vorhandene Ortslage.
- Die Planungsziele bestehen in folgendem:
- planungsrechtliche Vorbereitung einer einzeiligen Bebauung straßenbegleitend,
- Regelung zur straßenbegleitenden Bepflanzung; ggf. im Zusammenhang mit dem Straßenprojekt,
- Schaffung der Voraussetzungen für eine ortstypische und dorftypische Bebauung,
- Regelung der Belange der Ver- und Entsorgung; insbesondere der Abwasserbeseitigung,
- ggf. Überprüfung der Anforderungen an den ausreichenden Schallschutz,
- Überprüfung der Umweltbelange, jedoch ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Realisierung 2
21.05.2019 10:49:24 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 21.05.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
22.05.2019 09:22:46 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
22.05.2019 09:22:48 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
22.05.2019 09:22:55 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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535,3 kB
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