02.07.2019 - 10.2 Spielplatzkontrollen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di, 02.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Weiterhin interessieren sich Frau Kilian und Frau Süß für die Vorgehensweise hinsichtlich der Spielplatzkontrollen.
Auch hier berichtet Frau Bentin über vorgeschriebene wöchentliche Kontrollen.
Frau Hammer-Dethloff fragt Frau Bentin, ob sie dies im Ortsteil Niendorf weiterführen würde. Frau Bentin erklärt sich für Niendorf bereit und Herr Klamt für Ollndorf.
Grundsätzlich wird aber festgehalten, dass insbesondere die Grünflächenpflege in kommenden Sitzungen geklärt werden sollte.
Frau Haberkorn sagt zu, sich über die genauen Vertragsinhalte mit der Firma Wilken zu informieren und eine bessere Aufgabenerfüllung durchzusetzen.
Weiterhin möchte sie die Personen ansprechen, die bisher freiwillig bestimmte Flächen in den Ortsteilen mit gemäht haben, ob sie dies auch weiterhin machen würden. Als Dank könne man sich kleine Präsente vorstellen.
Realisierung 2
05.08.2019 13:34:10 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 05.08.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
05.08.2019 14:07:23 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Silvana Koch
Termin geändert: 16.08.2019
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
Auftrag:
Frau Koch bitte prüfen über KSA ob es überhaupt möglich ist, dass Privatpersonen die wöchentliche Prüfung vornehmen .
Frau Steinbrück mit der Bitte -Grün-wir sind Auftraggeber
Vermerk:
cc Frau Steinbrück-Grün
05.08.2019 14:07:28 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
08.08.2019 10:26:22 Steinbrück, Anja
Vermerk:
Termin mit Frau Haberkorn am 15.08.2019 im Amt, bzgl. Spielplätze + Grünvertrag.
25.09.2019 09:39:25 Koch, Silvana
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Zur kenntnis genommen. Termin mit Frau Haberkorn hat sattgefunden.
07.10.2019 13:05:10 Kopp, Antje
Termin geändert: 16.10.2019
Vermerk:
Haben Sie beim KSA angefragt ?
04.11.2019 11:12:25 Kopp, Antje
Termin geändert: 15.11.2019
05.11.2019 12:00:56 Koch, Silvana
Vermerk:
Der KSA wurde schriftlich um Stellungnahme gebeten, ob es möglich ist, Spielplatzprüfungen durch Privatpersonen durchführen zu lassen. Wenn ja, unter Berücksichtigung welcher Faktoren und welche Rahmenbedingungen sind erforderlich. Bislang liegt keine Antwort vor. Ich werde erneut nachfragen.
19.12.2019 11:23:49 Koch, Silvana
Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Antwort des KSA vom 13.11.2019:
Nach Ansicht der Rechtsprechung1 und der einschlägigen DIN EN 1176-
7 sind die Kontrollen von Spielplätzen von sachkundigem Personal
durchzuführen. Dieses muss durch Ausbildung oder aufgrund gesammelter
Erfahrungen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen
und zudem mit den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik
vertraut sein. Diese Kenntnisse müssen durch entsprechende
Schulungen vermittelt und regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht
werden.
Solange die zuvor benannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist es
nach unserer Auffassung zulässig, wenn Privatpersonen die visuellen
Spielplatzkontrollen durchführen.
19.12.2019 16:03:17 Behrens, Folke
Status auf "Geprüft" gesetzt
Vermerk:
Nach Ansicht der Rechtsprechung1 und der einschlägigen DIN EN 1176-7 sind die Kontrollen von Spielplätzen von sachkundigem Personal durchzuführen. Dieses muss durch Ausbildung oder aufgrund gesammelter Erfahrungen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen und zudem mit den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik vertraut sein. Diese Kenntnisse müssen durch entsprechende Schulungen vermittelt und regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden.
Solange die zuvor benannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist es nach unserer Auffassung zulässig, wenn Privatpersonen die visuellen Spielplatzkontrollen durchführen.
19.12.2019 16:03:32 Behrens, Folke
Status auf "Autorisiert" gesetzt
02.01.2020 13:53:15 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
02.01.2020 13:55:54 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Realisierung
Realisierung:
Hinsichtlich der Möglichkeit der Spielplatzkontrollen wurde der Kommunale Schadensausgleich als der Versicherungsträger angefragt und gab nachfolgende Antwort:
Nach Ansicht der Rechtsprechung1 und der einschlägigen DIN EN 1176-
7 sind die Kontrollen von Spielplätzen von sachkundigem Personal
durchzuführen. Dieses muss durch Ausbildung oder aufgrund gesammelter
Erfahrungen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen
und zudem mit den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik
vertraut sein. Diese Kenntnisse müssen durch entsprechende
Schulungen vermittelt und regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht
werden.
Solange die zuvor benannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist es
nach unserer Auffassung zulässig, wenn Privatpersonen die visuellen
Spielplatzkontrollen durchführen.