20.08.2019 - 10 Beratung zur neuen Hauptsatzung der Stadt Schön...

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Wortprotokoll

Herr Korn informiert über die Beratung in der letzten Sitzung der Stadtvertretung. An der Erörterung zu diesem Tagesordnungspunkt nehmen alle Mitglieder des Hauptausschusses teil.

Zu § 13 Abs. 4 schlägt Herr Stickel folgende Änderung vor:

Satz 1 bleibt bestehen, Satz 2 wird angefügt:

Abweichungen von städtischen Satzungen sowie von § 33 BauGB und Anträge nach § 35 BauGB sind durch den Bauausschuss abschließend zu entscheiden.

 

Im § 12 Abs. 3 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung, beim Aufgabengebiet Folgendes ergänzen:

Entscheidungen nach § 13 Abs. 4, S. 2

 

§ 7 Berichtspflicht ist wie folgt zu ergänzen:

Der vorhandene Satz wird mit Komma weitergeführt, insbesondere über Angelegenheiten nach § 13 Abs. 4.

 

§ 3 Abs. 4 Die Änderung lautet wie folgt:

Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung durch den Bürgermeister und einem Stellvertreter.

 

Die vorstehenden Änderungen werden einvernehmlich festgelegt.

 

§ 12 Abs. 5 S. 2 lautet:

Er setzt sich aus zwei Mitgliedern der Stadtvertretung und einem sachkundigen Einwohner zusammen.

Hierüber wird wie folgt abgestimmt

Abstimmungsergebnis:

4 Ja Stimmen

 

§ 16

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mitglieder der Stadtvertretung ein Teilnahmerecht an den Sitzungen haben, jedoch kein Rederecht. Herr Korn beantragt das Rederecht für Herrn Stadtvertreter Schlaberg. Das Rederecht wird einstimmig erteilt.

Herr Schlaberg spricht unter anderem zu Bekanntmachungen im Netz.

Zum § 16 Absatz 1, öffentliche Bekanntmachungen im Internet und alternativ dazu im Amtsblatt, wird kontrovers diskutiert. Eine abschließende Empfehlung wird nicht ausgesprochen.

 

Für den Satzungsentwurf, der in der Stadtvertretung abschließend beraten werden soll, sind zwei Alternativen abzubilden, zum einen die öffentliche Bekanntmachung im Internet, zum anderen die Bekanntmachung im Amtsblatt.

 

Zu § 16 Abs. 3, folgender Satz wird ergänzt:

Nachrichtlich sind die vorhandenen Schaukästen zu nutzen.

 

§ 19 auf S. 4 ist die Ziffer 6 durch 8 Wochen zu ersetzen.

Folgender letzter Satz ist anzufügen:

§ 19 entfällt nach Ablauf der Wahlperiode 2019 2024.

 

Herr Stickel verlässt um 20.40 Uhr die Sitzung.

 

§ 15

Zunächst erfolgt die Verständigung darüber, dass eine Erhöhung prozentual für alle Tatbestände in gleicher Höhe erfolgen und dass ein Sockelbetrag in Höhe von 30,00 € aufgenommen werden soll.

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion über eine Erhöhung auf 90 % der zulässigen Höchstsätze bzw. auf 100 %. Es konnte keine Verständigung erzielt werden. Daher ist zum Beschluss der Stadtvertretung eine Übersicht nach § 15 Abs. 1 12 mit der zulässigen Erhöhung nach Entschädigungsverordnung mit 100 % des Höchstsatzes und mit 90 % beizufügen.

 

§ 15 Abs. 10 ist zu streichen.

 

In der nächsten Sitzung ist die Beschlussvorlage zur Geschäftsordnung in die Tagesordnung aufzunehmen. Grundlage der Beratung soll jedoch die alte noch geltende Geschäftsordnung sein und nicht der neue beigefügte Entwurf.

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Realisierung 2

 

 

16.09.2019  07:29:05    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 16.09.2019

federf. Amt: Fachbereich I

federf. Sachb.: Klaus-Peter Horstmann

 

19.09.2019  13:13:05    Horstmann, Klaus-Peter 

Vermerk:

En Satzungsentwurf wurde der Kommunalaufsicht vorab übermittelt. Änderungen wurden eingefügt.