17.10.2019 - 14 Erneuerung Straßenbeleuchtung Stadt Schönber...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Korn erläutert die Beschlussvorlage und den Lebenslauf.

Herr Callies und Herr Zwiebelmann berichten aus der Beratung des Bauausschusses. Insbesondere sollten die Prioritäten der einzelnen Straßen noch durch einzelne Straßenabschnitte konkretisiert werden.

Ferner bittet Herr Freitag darum, die Anlagen künftig in digitaler Form bereitstellen zu lassen, insbesondere durch die Hersteller.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, folgende Priorität für die Beantragung einer Förderung zur Erneuerung und Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik für folgende Straßen festzulegen:

 

  1. Ernst–Barlach–Straße
  2. Am Palmberg und Bahnhofstraße (Bahnbrücke bis Einmündung)
  3. Rottensdorfer Straße

 

Unter Ausschöpfung der bereitgestellten Haushaltsmittel ist ein Förderantrag in dieser Priorität zu stellen.

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt für die o.g. Straßen den Ausbau mit dem Leuchtentyp Trilux.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

18 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

28.10.2019  09:32:36    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 28.10.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

28.10.2019  16:06:26    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gundela Frehse

Termin geändert: 08.11.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

28.10.2019  16:06:30    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

29.10.2019  16:36:00    Frehse, Gundela 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Die Lampenköpfe werden in die Planung eingearbeitet und der Förderantrag kann gestellt werden.

 

29.10.2019  16:36:05    Frehse, Gundela 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

18.11.2019  09:27:16    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

18.11.2019  09:27:21    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 Die Lampenköpfe werden in die Planung eingearbeitet und der Förderantrag kann gestellt werden.

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Anlagen zur Vorlage