17.10.2019 - 11 Neubau Feuerwehrgerätehaus Selmsdorf, Grundsatz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 24.04.2020
- Datum:
- Do, 17.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christoph Kappel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Kreft erläutert die Beschlussvorlage und regt punktuelle Ergänzungen des Beschlussvorschlages an.
Anschließend bittet Herr Gutschke um Sachstandsmitteilung bezüglich der Aufschiebung zur Beseitigung der durch die HFUK festgestellten Mängel im derzeitigen Feuerwehrgerätehaus, der Brandschutzbedarfsplanung sowie der Grundstücksfrage für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses. Beantwortend hierzu spricht Herr Bürgermeister Kreft.
Auf Anregung von Herrn Lüth geht Herr Bürgermeister Kreft zudem auf die Verkehrsanbindung sowie einem Gespräch beim Landkreis Nordwestmecklenburg zum Thema Machbarkeitsstudie ein.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, bittet Herr Bürgermeister Kreft um Abstimmung über den ergänzten Beschlussvorschlag.
Herr Stoeter als Fraktionsvorsitzender der SPD beantragt namentliche Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses entsprechend des vorhandenen Bedarfes und den Richtlinien der Feuerwehr-Unfallkasse Nord. Die Bewertungsmatrix wird in Abstimmung mit dem Wehrführer sowie einem weiteren Mitglied des Vorstandes sowie dem Bürgermeister und seinen beiden Stellvertretern zusammen mit der Amtsverwaltung erstellt. Die Entwurfsplanung ist in enger Abstimmung mit der FUK und der Feuerwehr Selmsdorf zu erstellen. Die Entwurfsplanung ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzustellen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Leistungsstufen 1 und 2 umgehend auszuschreiben. Die Auftragsvergabe erfolgt durch die Gemeindevertretung. Um einen zeitnahen Beginn zu sichern, wird die Planung und die dazugehörigen Leistungsvergaben an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Gemeindevertretung ist während des Projektablaufes zeitnah zu informieren.
Realisierung 2
12.11.2019 16:44:58 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 12.11.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
18.11.2019 08:12:12 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christoph Kappel
Termin geändert: 29.11.2019
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
Vermerk:
welche Bewertungsmatrix ?? Bitte dringend R
18.11.2019 08:12:16 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
03.12.2019 16:13:41 Kappel, Christoph
Vermerk:
Objektbeschreibung für Projektstudie in Arbeit.
04.12.2019 09:01:38 Kopp, Antje
Termin geändert: 09.12.2019
Vermerk:
ist die FUK informiert bzw. Verlängerung beantragt ?
15.04.2020 11:22:33 Kopp, Antje
Termin geändert: 24.04.2020
Vermerk:
Bitte umgehend Sachstand FUK vorlegen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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