17.10.2019 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 "Deponie ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Kreft erläutert die Beschlussvorlage und übergibt das Wort sodann an Herrn Hufmann vom Planungsbüro Hufmann, welcher im Verlauf die wesentlichen Eckpunkte des Bebauungsplans vorstellt und aufzeigt, warum ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich ist.

 

Im Anschluss nutzen Herr Lüth, Herr Teggatz sowie Herr Tengler die Möglichkeit, inhaltliche Fragen an Herrn Hufmann zu richten, wobei insbesondere die Auswirkungen der Abgrabungen beleuchtet werden.

Ergänzend zu den Ausführungen des Herrn Hufmann spricht dabei Herr Jacobsen von der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH.

 

Abschließend berichtet Herr Stoeter aus den Vorberatungen des Bau- und Umweltausschusses und erläutert folgende empfohlene Änderungen in der Anlage Teil B Text:

 

Ziff. 1.11: Anlagen, bei denen als Hauptziel primär gefährliche Abfälle im Sinne der der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) entstehen.

 

Ziff. 1.14: Innerhalb des festgesetzten Sonstigen Sondergebietes SO9 sind Schornsteine, Silos und Masten abweichend von den Festsetzungen in der Nutzungsschablone mit einer maximalen First-/Höhe von 25,0 m über dem Bezugspunkt zulässig.

 

Über die vorgenannten Änderungen herrscht in der Runde der Gemeindevertreter Einvernehmen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Herr Bürgermeister Kreft sodann um Abstimmung über die Beschlussvorlage mitsamt der im Bau- und Umweltausschuss erarbeiteten Änderungen in der Anlage Teil B Text.

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Beschluss:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf vom 12.04.2108 wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage               Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem erneuten Entwurf ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

 - Gegenstimmen

 1 Enthaltunge

 

Herr Hufmann vom Planungsbüro Hufmann sowie Herr Jacobsen und Frau Kobel vom der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH nehmen ab 20:50 Uhr nicht mehr an der Sitzung teil.

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Realisierung 2

 

 

12.11.2019  16:44:12    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 12.11.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

18.11.2019  08:13:07    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 29.11.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

18.11.2019  08:13:10    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

05.12.2019  09:45:22    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Unterlagen werden für die Bekanntmachung und erneuten Auslegung vorbereitet.

 

05.12.2019  09:45:28    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

12.12.2019  14:12:41    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

12.12.2019  14:12:45    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

Die Unterlagen werden für die Bekanntmachung und erneuten Auslegung vorbereitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage