29.10.2019 - 7 Neufassung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Korn erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Oeser stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, die Aufwandsentschädigungen gem. § 13 der Hauptsatzung in Höhe von 90 % der Höchstsätze festzulegen. Für den Fall einer Festsetzung in Höhe der Höchstbeträge beantragt er die namentliche Abstimmung.

Herr Korn beantragt für die KWG die Streichung des § 12 (Gleichstellungsbeauftragte) sowie in § 14 Abs. 3 S. 3 und alle nachfolgenden Sätze zu streichen (Nutzung von Schaukästen).

Herr Freitag beantragt eine Unterbrechung der Sitzung.

Die Sitzung wird von 19:40 Uhr bis 19:42 Uhr unterbrochen.

Herr Freitag beantragt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen in Höhe von 100 % (Höchstsätze). Die Festsetzung wird insbesondere mit der hohen Belastung der ehrenamtlich Tätigen begründet, insbesondere Bürgermeister und Stellvertreter.

Herr Oeser erinnert daran, dass die Stadt Schönberg ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten musste.

Herr Bürgermeister Korn stimmt sodann über die Anträge ab.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Streichung des § 12 (Gleichstellungsbeauftragte).

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

17 Ja-Stimmen

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Streichung in § 14 Abs. 3 S. 3 ff. (Nutzung von Schaukästen).

Abstimmungsergebnis:

15 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

2 Enthaltungen

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen in Höhe von 90 % der Höchstbeträge.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

10 Gegenstimmen

- Enthaltungen

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen in Höhe der Höchstbeträge.

Abstimmungsergebnis:

namentlich

Abstimmung

Herr Behrens

Nein

Herr Busse

Ja

Herr Callies

Nein

Frau Eggert

Ja

Herr Freitag

Ja

Herr Hauser

Ja

Herr Heinze

Ja

Herr Jörke

Nein

Herr Kappel

Nein

Herr Korn

Ja

Herr Lange

Nein

Herr Lau

Ja

Herr Oeser

Nein

Herr Schlaberg

Ja

Frau Schoodt

Nein

Herr Schwabe

Ja

Herr Zwiebelmann

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

7 Gegenstimmen

- Enthaltungen

 

Herr Bürgermeister Korn spricht ferner die Festsetzung von Wertgrenzen im Zusammenhang mit Beschaffungen und Vergaben an. Hier insbesondere die Unterzeichnung in Form der Verpflichtungserklärung. Dazu sind in § 11 Abs. 3 Beträge enthalten.

Herr Heinze schlägt vor, diese Beträge wie folgt zu erhöhen: 2.500,00 EUR für einmalige und 500,00 EUR für wiederkehrende Verpflichtungen.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, in § 11 Abs. 3 die Wertgrenzen wie folgt festzulegen:

2.500,00 EUR für einmalige Verpflichtungen und 500,00 EUR pro Monat wiederkehrende Verpflichtungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

17 Ja-Stimmen

 

Sodann lässt Herr Bürgermeister Korn über die geänderte Hauptsatzung insgesamt abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die geänderte Hauptsatzung.

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Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

6 Enthaltungen

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Realisierung 2

 

 

11.11.2019  11:41:06    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 11.11.2019

federf. Amt: Fachbereich I

federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß

 

13.11.2019  11:38:04    Lütgens-Voß, Anke 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Klaus-Peter Horstmann

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

13.11.2019  11:38:08    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

05.12.2019  15:28:24    Lütgens-Voß, Anke 

Termin geändert: 31.12.2019

 

07.04.2020  14:35:01    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

07.04.2020  14:35:42    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 Dir Hauptsatzung ist mit Ablauf des 31.01.2020 in Kraft getreten.

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Anlagen zur Vorlage