14.11.2019 - 6 Neufassung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do, 14.11.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kreft verliest die Beschlussvorlage.
Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen werden beraten:
§ 5 Einwohnerfragestunde:
Satz 2: „Die Redezeit ist auf 5 Minuten begrenzt.“
Satz 4: „Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten… „
§ 9 Hauptausschuss:
Abs. 1, letzter Satz: „Stellvertretende Mitglieder werden gewählt“
Abs. 4 Nr. 3.: „Bei Veräußerung oder Belastungen von Grundstücken bis zu einer Wertgrenze von 0 €, bei Hingabe von Darlehen, die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden, bis zu 0 €, sowie bei der Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes bis zu 0 €.“
Abs. 4 Nr. 5 „im Rahmen der Nr. 5 bei städtebaulichen Verträgen bis 0 €.“
Abs. 5: „Der Hauptausschuss entscheidet über die Vergabe von Aufträgen für Planungsleistungen bis zu 1,00 €, für Liefer- und Dienstleistungen innerhalb einer Wertgrenze von 5.001 € bis 20.000 €; bei Vergaben von Bauleistungen innerhalb einer Wertgrenze von 10.001 € bis 50.000 € und über die Vergabe aller freiberuflicher Leistungen. Die Werte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.“
§ 10 Ausschüsse
Abs. 1, letzter Satz: „Stellvertretende Mitglieder werden gewählt.
Abs. 3b): Die Aufgabe der Sportentwicklung und Betreuung der Sport- und Freizeiteinrichtungen soll der Ausschuss für Jugend, Schule und Bildung übernehmen.
Abs. 5: „Er setzt sich aus 2 Mitgliedern der Gemeindevertretung und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen.“
§ 13 Entschädigung: Es wird empfohlen, dass die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung gezahlt werden.
Abs. 7: soll gestrichen werden
§ 15 und 16: sollen ebenfalls gestrichen werden.
Zur Abschaffung der Ortsteilvertretungen sollen die Ortsteilvertreter zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses eingeladen werden.
§ 18: Diese Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft.
Sodann wird über die empfohlenen Änderungen abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
1 Enthaltung
Die Verwaltung wird gebeten, dem Bürgermeister ein vollständiges Exemplar mit den Änderungen zu übersenden.
Realisierung 2
02.12.2019 10:40:38 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 02.12.2019
federf. Amt: Fachbereich I
federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß
05.12.2019 10:08:59 Lütgens-Voß, Anke
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Klaus-Peter Horstmann
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
05.12.2019 10:09:07 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
05.12.2019 10:09:12 Lütgens-Voß, Anke
Termin geändert: 19.12.2019
07.04.2020 11:47:07 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Geprüft" gesetzt
07.04.2020 11:48:17 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
107,4 kB
|