12.12.2019 - 6 Gemeindliche Finanzierung der Kindertagesförder...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Bentin erklärt dazu, dass die Gemeinde durch die Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V ab dem 01.01.2020 einen Pauschalbetrag für einen Platz in einer Kindertagesstätte zahlt unabhängig davon, ob es sich um einen Krippen- Kindergarten- oder Hortplatz und Ganztags- oder Teilzeitplatz handelt. r das Jahr 2020 wurde ein Pauschalbetrag in Höhe von 149,33 € und für das Jahr 2021 in Höhe von 152,76 € festgelegt.

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Realisierung 2

 

 

23.01.2020  15:37:27    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 23.01.2020

federf. Amt: Fachbereich I

federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß

 

23.01.2020  16:21:46    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

23.01.2020  16:21:49    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

23.01.2020  16:21:53    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Autorisiert" gesetzt