19.12.2019 - 9 Neufassung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Kreft erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass die Anregungen aus den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses im vorliegenden Entwurf eingearbeitet seien. Zum Entwurf bittet Herr Bürgermeister Kreft sodann um Wortmeldungen.

 

Herr Lüth hinterfragt die Regelung des § 11 Abs. 4 des Entwurfes der Hauptsatzung. Hierzu erklärt Herr Bürgermeister Kreft, dass sich diese Praxis in der Vergangenheit als verfahrensverkürzend bewährt hat und erhalten bleiben sollte. Diese Auffassung wird in der Runde der Gemeindevertreter mehrheitlich geteilt.

 

Herr Stoeter weist darauf hin, dass der § 12 des Entwurfes der Hauptsatzung fehlt und daher die nachfolgende Nummerierung angepasst werden müsse. Hierzu besteht Einvernehmen unter den Gemeindevertretern.

 

Herr Gutschke weist darauf hin, dass im § 10 Abs. 3 des Entwurfes der Hauptsatzung zwar die Aufgabenbereiche korrekt angepasst worden sind, jedoch die jeweiligen Ausschussbezeichnungen nicht analog angepasst wurden. Der Bereich Sport ist aus dem Buchstaben b) zu streichen und dem Buchstaben c) beizufügen („Ausschuss für Kultur und Soziales“, „Ausschuss für Jugend, Schule, Bildung und Sport“). Hierzu besteht Einvernehmen unter den Gemeindevertretern.

 

Herr Stoeter hinterfragt, ob die Regelung im § 10 Abs. 5 Satz 2 des Entwurfes der Hauptsatzung richtig gefasst sei. Dies wird durch Herrn Bürgermeister Kreft bejaht mit dem Hinweis darauf, dass noch eine Sondergenehmigung zu beantragen ist.

 

Herr rgermeister Kreft erklärt, dass es sich nicht erschließt, warum entsprechend § 13 Abs. 8 des Entwurfes der Hauptsatzung nur ein Sitzungsgeld pro Tag gewährt werden solle. Im Ergebnis einer kurzen Debatte unter den Gemeindevertretern wird Einvernehmen darüber erzielt, dass dieser Absatz ersatzlos zu streichen ist.

 

Herr Kniep hinterfragt, warum eine Aufwertung des Haupt- und Finanzausschusses nicht erfolgt sei. Hierzu stellt Herr Bürgermeister Kreft klar, dass eine entsprechende Aufwertung erfolgt und der Haupt- und Finanzausschuss nunmehr entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 zukünftig mit 7 Mitgliedern besetzt ist.

 

Herr Bürgermeister Kreft erklärt, dass nach Rücksprache mit der Amtsverwaltung die Regelung des § 15 des Entwurfes der Hauptsatzung nicht rechtskonform sei und lediglich der § 13 des Entwurfes der Hauptsatzung rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft treten könne. Nach einer kurzen Debatte in der Runde der Gemeindevertreter herrscht sodann Einvernehmen darüber, dass der § 13 rückwirkend zum 01.12.2019 und alle weiteren Bestimmungen am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten sollen.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, bittet Herr Bürgermeister Kreft um Abstimmung über die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mitsamt vorstehenden Änderungen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mitsamt vorstehenden Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

21.01.2020  12:50:47    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 21.01.2020

federf. Amt: Fachbereich I

federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß

 

23.01.2020  10:38:00    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

23.01.2020  10:38:08    Lütgens-Voß, Anke 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Klaus-Peter Horstmann

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

07.04.2020  15:03:41    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

07.04.2020  15:04:16    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 Die Hauptsatzung trat mit Ablauf des 07.02.2020 in Kraft.

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Anlagen zur Vorlage