19.12.2019 - 5 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der St...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Matzke informiert über den bisherigen Werdegang der Verfahren zu Flächennutzungsplan Nord und Süd. Der nördliche Teil des Flächennutzungsplanes wurde in 2015 wirksam und umfasst die ehemaligen Gemeindegebiete Pötenitz und Harkensee. Die Stadt Dassow hatte bereits einen wirksamen Flächennutzungsplan. Im letzten Jahr sind beide Teilpläne zusammengefasst, beschlossen und bekannt gemacht worden, sodass nun eine zusammenfassende Gesamtdarstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes für die Stadt Dassow vorliegt.

Zielsetzungen der Überarbeitung des südlichen Teils sind Wohnbauflächenausweisungen unterschiedlicher Arten ( Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, Sozialer Wohnungsbau) und Ausweisung von Flächen für die gewerbliche Entwicklung. Die Planungsanzeige an den Landkreis sowie an die Landesraumordnung ist erfolgt unter Nachweiserbringung, dass Dassow eine wachsende Gemeinde ist. Für gewerbliche Entwicklung benötigt Dassow aufgrund landesplanerischer Zielvorgaben eine Ausnahmegenehmigung. Hier gestalten sich die Gespräche mit dem Landkreis und Ministerium sehr schwierig. Eine schriftliche Antwortstellungnahme der Raumordnung bzw. Ministerium liegt bis heute nicht vor.

 

Gegen 19:50 Uhr stößt Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro zur Sitzung. Von den Ausschussmitgliedern wird einstimmig Rederecht für die TOP`s 5 - 7 für Herrn Mahnel erteilt. Dieser erläutert dann noch einmal anhand der Darstellungen die bisherigen Ausweisungsgebiete und Darstellungen im Flächennutzungsplan.

 

Im Ergebnis der Diskussion sind im weiteren Verfahren folgende Sachverhalte zu prüfen:

-       Machbarkeit der Erschließungsvarianten einschl. der besprochenen zusätzlichen Variante im Bereich des Sportplatzes.

-       Am 07.01.2020, 15 Uhr wird ein Vororttermin an allen Erschließungszufahrtmöglichkeiten durchgeführt

-       Vorab ist die aktuelle Entwicklungsplanung des Sportplatzes an das Planungsbüro Mahnel zu übergeben.

-       Die südliche Erschließungsspanne durch den TB 18 (südliches Gewerbegebiet) ist in gegenseitiger Abhängigkeit der Realisierungsmöglichkeit mit dem TB 10, der nördlichen Gewerbegebietsausweisung, zu betrachten. Sie verbleibt nur, wenn der TB 10 (GE nördlich) nicht kommt.

-       TB 17, GE östlich, verbleibt im Rahmen einer Erweiterungsmöglichkeit für den Tigerpark bzw. bei Entwicklung des TB 18

-       TB 14 Wohnentwicklung verbleibt vorerst in der FNP-Ausweisung, ist jedoch nicht prioritär

-       Darstellungen für den OT Holm sind zu überprüfen

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt, das Verfahren zum Flächennutzungsplan mit dem Beschluss über den Vorentwurf und der Beteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB fortzuführen. Die entsprechenden Planunterlagen sind für die Beschlussfassung vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

22.01.2020  13:05:41    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 22.01.2020

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

22.01.2020  13:07:15    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

22.01.2020  13:07:18    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

22.01.2020  13:07:24    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage