16.01.2020 - 7 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Freitag erläutert die Beschlussvorlage.

Seitens der Ausschussmitglieder werden Fragen zu den möglichen Befreiungsgründen gestellt.

Die Fragen werden von Frau Kunde beantwortet.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Schönberg mit einem Steuersatz von 10 Prozent. In den § 3 Abs. 4 der Satzung sind die vorgeschlagenen Befreiungsgründe, ergänzt um den Punkt „ume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen)“ aufzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

12.02.2020  09:43:43    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 12.02.2020

federf. Amt: Fachbereich II

federf. Sachb.: Martina Hafemeister

 

12.03.2020  11:50:49    Hafemeister, Martina 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich II

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Katharina Kunde