28.01.2020 - 10 Zone 30 Ortskern Dassow

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Pahl gibt umfassende Erläuterungen zum Sachverhalt.

Nach einer regen Diskussion der Stadtvertreter/innen über die Zone 30 im Ortskern Dassow sowie zur Verkehrsführung im Hinterweg beantragt Herr Maase, die Vorfahrtsregelung im Bereich der Friedensstraße zu belassen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, in Dassow alle Straßen zwischen der B 105 und Lübecker Straße und Grevesmühlener Straße in eine „ZONE 30“ VZ 274.2-30 umzuwandeln. Im Bereich des Rosengarten ist ca. 50 m vor und hinter dem Spielplatz ein Tempo 30 Bereich einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beim Landkreis zu beantragen. Im Bereich der Friedensstraße soll es bei der bestehenden Vorfahrtsregelung bleiben.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

13 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

19.02.2020  09:06:34    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 19.02.2020

federf. Amt: Fachbereich III

federf. Sachb.: Volker Schuhr

 

19.02.2020  09:12:22    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Jens Hillbrecht

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

Vermerk:

Achtung, ich bin der Auffassung, dass gesonderte Vorfahrtregelungen in einer 30er Zone nicht zulässig sind.

 

19.02.2020  09:12:28    Schuhr, Volker 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage