30.01.2020 - 5 Neufassung der Hauptsatzung - Festlegung von We...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zu den Festlegungen der Wertgrenzen wird detailliert im Finanzausschuss beraten. An dieser Beratung beteiligen sich alle anwesenden Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter.

Die aufgezeigten Wertgrenzen im § 6 werden wie folgt durch den Finanzausschuss empfohlen:

zu § 6 Abs. 3 – Unterzeichnung einmalig 1.250 € wiederkehrend 500 €

zu § 6 Abs. 4 - Vergaben UVgO 1.250 € VOB 3.500 €

zu § 6 Abs. 1 – Verträge einmalige Leistungen 1.250€, wiederkehrende 500 €

Des Weiteren wird kurz über den § 8 Abs. 1 ab Satz 6 gesprochen. Übereinstimmend wird empfohlen, die letzten beiden Sätze des Absatzes 1 zu streichen.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt/ der Finanzausschuss empfiehlt die vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Menzendorf mit den eingebrachten Änderungen

  • Die Wertgrenzen im § 6 werden wie folgt geändert:

zu § 6 Abs. 3 – Unterzeichnung einmalig 1.250 € wiederkehrend 500

zu § 6 Abs. 4 - Vergaben UVgO 1.250 € VOB 3.500€

zu § 6 Abs. 1 – Verträge einmalige Leistungen 1.250€, wiederkehrende 500

  • Streichung der beiden letzten Sätze im § 8 Abs. 1
Reduzieren

Abstimmungsergebnis GV:     Abstimmungsergebnis FA:

einstimmig mit       einstimmig mit

6 Ja Stimmen       3 Ja Stimmen

 

Die Gemeindevertreter bitten, dass die neuen Bekanntmachungsregelungen in den Schaukästen (gut lesbar und laminiert) ausgehängt werden sollten.

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

12.02.2020  09:08:09    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 12.02.2020

federf. Amt: Fachbereich I

federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß

 

17.02.2020  09:51:08    Lütgens-Voß, Anke 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Klaus-Peter Horstmann

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

17.02.2020  09:51:10    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage