27.02.2020 - 12 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Korn erläutert den Sachverhalt und berichtet aus den Beratungen des Finanz- und des Hauptausschusses.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Schönberg mit einem Steuersatz von 10 Prozent. In den § 3 Abs. 4 der Satzung sind die vorgeschlagenen Befreiungsgründe, ergänzt um den Punkt „ume in Frauenhäuser (Zufluchtswohnungen)“ aufzunehmen.

Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

14 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

30.03.2020  13:39:55    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 30.03.2020

federf. Amt: Fachbereich II

federf. Sachb.: Martina Hafemeister

 

15.04.2020  09:44:20    Hafemeister, Martina 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich II

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Katharina Kunde