03.03.2020 - 14 Sonstiges

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Wortprotokoll

Einbahnstraße Hinterweg

Herr Burchardt bemängelt, dass die Angelegenheit Einbahnstraße Hinterweg noch nicht erledigt ist.

Frau Pahl erwidert, dass der Gemeindearbeiter die Beschilderung vornehmen kann, wenn die verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt.

 

An die Verwaltung geht die Frage, ob der Gemeindearbeiter die herkömmliche Beschilderung vorab vornehmen kann?

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

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