14.04.2020 - 4 Neufassung der Hauptsatzung - Beitrittsbeschluss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, den Auflagen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung der am 28.01.2020 beschlossenen Hauptsatzung der Stadt Dassow beizutreten. Dazu wird die Hauptsatzung wie folgt geändert:

 

§ 14 Abs. 1 Satz 1 neu

(1)          

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Dassow, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen im Internet, zu erreichen über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage des Amtes Schönberger Land.

 

(2)          

§ 14 Abs. 2 neu
Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT.

Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.

 Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten

der Stadt; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden.

 Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land zu erreichen über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen.

 

Weitere Änderungen zu § 14:

aus Abs. 2 wird 3, aus Abs. 3 wird 4 und aus Abs. 4 wird 5

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

14 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage