21.04.2020 - 7 Satzung der Gemeinde Siemz-Niendorf über einen ...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag dargestellt, geprüft:    siehe Anlage 6.      

 Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Siemz-Niendorf zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark an der A 20 Groß Siemz“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan der Gemeinde Siemz-Niendorf ist zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, zu beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die entsprechenden Verträge beizufügen.
  5. Nach Genehmigung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist. 
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

9 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage