07.12.2005 - 9 B-Plan Nr. 7 der Stadt Dassow, 2. Teil, 1. Ände...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ober gibt den Hinweis, dass im Sachverhalt zur Vorlage im 1. Abschnitt (2. Strichsatz) folgende Änderung vorzunehmen ist:

In dem Satz „Dort wird nördlich der Planstraße der Abstand der Baugrenze von 5 m auf 3 m zur Straße reduziert.“ In diesem Satz ist das Wort „nördlich“ gegen das Wort „beidseitig“ auszutauschen.

 

Anmerkung: Ab 19.45 Uhr nimmt Herr Wondrejz an der Sitzung teil.

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Beschluss

1.       Die Stadtvertreter der Stadt Dassow fassen den Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 - 2. Teilbereich.

2.       Die Stadtvertreter der Stadt Dassow billigen die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 - 2. Teilbereich.

3.       Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des 2. Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 7 werden für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

4.       Die berührten Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

5.       Eine Prüfung der Umweltbelastung ist nicht erforderlich, weil die Stadt das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anwenden kann.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen