07.12.2005 - 15 Beratung und Beschlussfassung zur Schulentwickl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Weiss gibt folgenden Hinweis:
Im
Beschlussvorschlag III Einzugsbereiche ist im 2. Absatz in den Satz: Sowie
nach entsprechender Beschlussfassung der Gemeinde Kalkhorst als Schulträger für
die Regionale Schule auch: die Wortgruppe der Gemeinde Kalkhorst als
Schulträger auszutauschen gegen die Wörter des Kreistages.
Beschluss
I. Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des
Beschlusses)
-
Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2006 31.07.2011
sowie im
Prognosezeitraum 01.08.2011 31.07.2016
a)
Klassenstufen
1 4
Im Planungszeitraum 2006/07 bis
2010/11 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 136 und 144 Schülern bewegen.
Für diesen Zeitraum kann demzufolge eine Zweizügigkeit im Grundschulbereich
gewährleistet werden.
Im Prognosezeitraum 2011/12 bis 2015/16
wird die Gesamtschülerzahl zwischen 128 und 136 Schülern liegen. Für den
Prognosezeitraum wird eine Zweizügigkeit für die Klassenstufen 1 4 angenommen.
Die geforderte Mindestschülerzahl für den Erhalt der Schulart Grundschule wird
erreicht. Die geforderte Ein- bzw. Mehrzügigkeit kann ebenfalls gewährleistet
werden. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.
b) Klassenstufen 5 bis 10
In den Klassenstufen 5 10 beläuft
sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 165 und 211 Schülern.
Im Planungszeitraum kann für die Klassenstufen 5 die geforderte Zweizügigkeit
nachgewiesen werden.
Im Prognosezeitraum 2011/12 bis
2015/16 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 209 und 232 Schülern. Im Prognosezeitraum
kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit nachgewiesen werden.
Somit ist die Schulart Regionale
Schule gesichert.
Bei der Ermittlung der Schülerströme
ist mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an
die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen
gerechnet worden.
II. Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)
Die Schulraum- und
Sportflächenbilanzen für beide Schulen haben sich nicht wesentlich gegenüber
der vorausgehenden Schulentwicklungsplanung verändert. Bei den Investitionen
sind folgende Veränderungen eingetreten, bzw. beabsichtigt:
Grundschule:
Es wurde die Elektroanlage
vollständig erneuert.
Regionale Schule:
Es sind zwei Klassenräume neu
geschaffen bzw. instand gesetzt worden. Ferner wurden Auflagen des
Brandschutzes erfüllt. Es ist vorgesehen, ein Fachkabinett neu einzurichten und
auszustatten.
Ferner ist beabsichtigt, einen
Gebäudetausch für beide Schulen vorzunehmen.
III.
Einzugsbereiche
Für die Grundschule und die Regionale Schule gelten entsprechend der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg vom 19.12.2003 folgende Einzugsbereiche:
Dassow, Barendorf, Benkendorf, Feldhusen, Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Harkensee, Holm, Johannstorf, Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Lütgenhof, Pötenitz, Prieschendorf, Rosenhagen, Schwanbeck, Tankenhagen, Volkstorf, Wieschendorf, Wilmstorf.
Sowie nach entsprechender
Beschlussfassung des Kreistages als Schulträger für die Regionale Schule auch:
Kalkhorst, Dönkendorf, Groß
Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Neuenhagen, Klein Schwansee.
Die bestehenden Einzugsbereiche
sollen nicht verändert werden.
IV.
Künftige Schulstruktur
1. Grundschule
Dassow sowie
2. Regionale Schule Dassow.
Die Stadt Dassow ist Grundzentrum in
der Region Westmecklenburg. Für die künftige Weiterentwicklung der Stadt Dassow
mit zurzeit 4.000 Einwohnern ist es von besonderer Bedeutung, dass die
Schularten Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der
Ausweisung von weiteren Wohneinheiten sowie der Ansiedlung künftiger
Gewerbebetriebe muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.
