Beschlussvorlage - 1/201/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung wurde gem. § 5 Abs. 2 KV M-V bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt. Mit Schreiben vom 26.03. 2020 macht die untere Rechtsaufsichtsbehörde keine Rechtsverletzungen geltend, sofern ein Beitrittsbeschluss mit folgenden Inhalt gefasst wird:

 

§ 8 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Siemz Niendorf, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen im Internet, zu erreichen über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage des Amtes Schönberger Land.

 

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

 

(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT. Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Gemeinde; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden. Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche 

Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land zu erreichen über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen.

§ 8 Abs. 2 wird zu Abs. 3

§ 8 Abs. 3 wird zu Abs. 4

§ 8 Abs. 4 wird zu Abs. 5

 

Sollte der Beitrittsbeschluss so gefasst werden, kann die Hauptsatzung ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden. Erfolgen weitere inhaltliche Änderungen ist ein neues Anzeigeverfahren notwendig.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt den Auflagen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung der am 30. 01 2020 beschlossenen Hauptsatzung der Gemeinde Menzendorf beizutreten. Dazu wird die Hautsatzung wie folgt geändert:

 

§ 8 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Siemz Niendorf, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen im Internet, zu erreichen über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage des Amtes Schönberger Land.

 

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

 

(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT. Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Gemeinde; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden. Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche 

Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land zu erreichen über den Link https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen.

§ 8 Abs. 2 wird zu Abs. 3

§ 8 Abs. 3 wird zu Abs. 4

§ 8 Abs. 4 wird zu Abs. 5

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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