Beschlussvorlage - 4/360/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Sanierungsmaßnahme Schönberg „Ortskern“ endet zum 31.12.2020 und ist gegenüber dem Landesförderinstitut M-V abzurechnen.

Ausgleichsbeträge können erst nach Abschluss der Maßnahme und förmlicher Entlassung aus dem Sanierungsgebiet über Bescheid eingenommen werden, gehören aber als Einnahme zur Sanierungsmaßnahme und müssen dieser noch zugerechnet werden.

In Vorbereitung dessen gab es daher bereits 2017 eine Beschlussfassung der Stadt, dass Grundstückseigentümer im Vorfeld sogenannte vorzeitige Ablösevereinbarungen mit der Stadt abschließen können. Anreiz der Grundstückseigentümer war es, einen Nachlass von 7 % bzw. 4 % zu erhalten. Anreiz der Stadt war es, möglichst frühzeitig diese Einnahmen noch für weitere Maßnahmen nutzen zu können. Davon hat ein Großteil der Grundstückseigentümer Gebrauch gemacht.

16 Eigentümer haben von diesem Angebot keinen Gebrauch gemacht. Das sind insofern noch fehlende Ausgleichsbeträge in Höhe von 38.600 €, die der Sanierungsmaßnahme zuzuordnen sind.

 

Damit der Ausgleichsbetrag der Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet noch zugutekommt und für jetzige erforderliche Ausgaben genutzt werden kann, muss die Stadt Schönberg diese auf das Treuhandkonto vorfinanzieren.

Eingenommene Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Maßnahme und förmlicher Entlassung des Sanierungsgebietes können nicht mehr dem Sanierungsgebiet zugeordnet werden und sind direkt an das Landesförderinstitut zurückzuführen.

Die Refinanzierung der Vorauszahlung der Ausgleichsbeträge ist voraussichtlich im Haushalt Schönberg in 2020 zu erwarten.

Die Haushaltsmittel zur Vorfinanzierung der ausstehenden Ausgleichsbeträge sind im Haushalt der Stadt Schönberg 2020 in Höhe von 38.600 € eingestellt, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe erfordert daher einen gesonderten Beschluss der Stadtvertretung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Aufhebung des Sperrvermerkes für die Haushaltsmittel unter Produkt 51103-541511 in Höhe von 38.600 € zur Vorfinanzierung der Ausgleichsbeträge auf dem Treuhandkonto der Stadtsanierung Stadt Schönberg.

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ausgaben Haushalt 2020 unter Produkt 51103-541511 in Höhe von 38.600 €

Einnahmen Treuhandkonto Sondervermögen Stadtsanierung Schönberg in Höhe von 38.600 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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