Beschlussvorlage - 1/190/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
technische Ausstattung für den Arbeitsplatz des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Schönberg
|
Entscheidung
|
|
|
14.05.2020
|
Sachverhalt
Der Bürgermeister hat sein Büro im Hinterhaus Am Markt 15 a im letzten Jahr bezogen. Die technische Ausstattung wurde vom Vorgänger übernommen. Der vorhandene PC ist veraltet und muss ersetzt werden u.a. wegen der Abkündigung von Windows 7.
Bisher hat der Bürgermeister private Technik genutzt. Die alte Technik wurde wegen der zahlreichen Restriktionen in der IT des Amtes vom Bürgermeister nicht genutzt. In diesem Jahr ist eine Neuausstattung des Arbeitsplatzes vorgesehen. Haushaltsmittel in Höhe von 2.000 € wurden angemeldet.
Die Geräte werden nach den Anforderungen des Bürgermeisters beschafft. Vorgesehen ist ein Endgerät (PC, Tablet, Notebook), ein Drucker und passende Software z.B. Office 365. Die Komponenten können als Direktauftrag unmittelbar beschafft werden.
Die Beschaffung kann jedoch nur erfolgen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Haushalt 2020 befindet sich noch in Aufstellung. Die Beratungen werden in den nächsten Wochen fortgeführt. Wann der Haushalt in Kraft treten wird, ist ungewiss. Die Stadt Schönberg befindet sich daher in der vorläufigen Haushaltsführung.
Der Bürgermeister muss jederzeit handlungsfähig sein und benötigt dazu auch die technische Ausstattung. Verwaltungsseitig wird die Beschaffung als unaufschiebbar und unabweisbar eingeschätzt. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 / Nr. 2 KV M-V) ist daher die Beschaffung zulässig.
Die Stadtvertretung legt gem. § 45 KV M-V die Höhe der Haushaltsmittel fest.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung stimmt der Beschaffung der technischen Ausstattung für den Arbeitsplatz des Bürgermeisters im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu. Für die Beschaffung werden Haushaltsmittel in Höhe von _________ € bewilligt. Dieser Betrag ist in den Haushalt 2020 aufzunehmen - Produktsachkonto 11100.08224 oder 11100.5238.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
2000,00 € |
2000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
2000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
abhängig vom Preis |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
abhängig vom Preis |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
11100-08224 od. 5238 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
