Beschlussvorlage - VO/4/0200/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über Eilentscheidung hinsichtlich Vertragsunterzeichnung mit dem Zweckverband Grevesmühlen zur Nutzungsgestattung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet Selmsdorf / Lauen auf Flur 1, Flurstück 46/19 für Löschwasserzwecke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silvana Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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09.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 BrSCHG M-V obliegt es den Gemeinden, die Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Neben dem Bezug von Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz (vgl. dazu
bestsehende Sondervereinbarung mit dem ZVG zur Nutzung von Hydranten) besteht auch die
Möglichkeit zur Wasserentnahme aus Regenrückhaltebecken.
Auf dem gemeindlichen Flurstück 46/19 der Gemarkung Lauen in 23923 Selmsdorf, An der Trave, befindet sich ein Regenwasserrückhaltebecken. Dieses steht im Eigentum des ZVG und wird im Rahmen der Abwasserbeseitigung vom ZVG betrieben und unterhalten.
Der ZVG gestattet der Gemeinde bzw. ihrer Feuerwehr die unentgeltliche Nutzung des
Regenwasserrückhaltebeckens zu Löschzwecken. Hierfür hat der ZVG einen Vertrag zur Unterzeichnung durch die Gemeinde vorbereitet. Der Bürgermeister, Herr Kreft, sowie der Wehrführer, Herr Zabel, haben die Vereinbarung unterzeichnet. Per Eilentscheidung soll der Vertrag mit dem ZVG schnellstöglich wirksam werden, damit die Löschwasserentnahme im Brandfall im Gewerbegebiet gewährleistet ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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433,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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