Beschlussvorlage - 3/040/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbenennung in Kleinfeld und Malzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christoph Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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25.08.2020
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt:
1. Straßenumbenennungen:
a) die komplette Dassower Straße in Malzow ,die Dorfstraße 1 in Kleinfeld und die Schönberger Straße 1 in Kleinfeld
Gemarkung: Malzow, Flur: 001, Flurstück: 00019/000 und
Gemarkung: Kleinfeld, Flur: 001, Flurstück: 00084/000
wird in den Straßennamen "Schönberger Straße" (in den Ortsteilen Kleinfeld und Malzow) umbenannt.
Eine Hausnummernänderung erfolgt durch das Amt Schönberger Land - die betroffenen Grundstückseigentümer werden direkt angeschrieben.
Die Nummerierung ist fortlaufend vorgesehen aus Dassow kommend (siehe Anlage).
b) die Dorfstraße in Kleinfeld (ausgenommen Hausnummer 1)
Gemarkung: Kleinfeld, Flur: 001, Flurstücke: 00084/000, 00102/000, 00109/002
wird in den Straßennamen "Kleinfeld" im Ortsteil Kleinfeld umbenannt.
Eine Hausnummernänderung wird nicht erfolgen, da eine Auffindbarkeit mit den derzeitigen Hausnummern durchaus gegeben ist.
c) die Dorfstraße in Malzow
Gemarkung: Malzow, Flur: 002, Flurstücke: 00038/001, 00053/005, 00055/006
wird in den Straßennamen "Malzower Maurinetal" im Ortsteil Malzow umbenannt.
Eine Hausnummernänderung wird nicht erfolgen, da eine Auffindbarkeit mit den derzeitigebn Hausnummern durchaus gegeben ist.
d) die Dorfstraße in Klein Bünsdorf
Gemarkung: Klein Bünsdorf, Flur: 001, Flurstücke: 00008/006, 00008/007, 00027/003, 00027/004, 00028/007
wird in den Straßennamen " Bünsdorfer Straße" im Ortsteil Klein Bünsdorf umbenannt.
Um Verwechslungen zu dem "Bünsdorfer Weg" in Schönberg zu vermeiden, wird empfohlen, den Beschluss der Stadtvertretung zu ändern.
Namensvorschläge: "Bünsdorf" oder "Klein Bünsdorfer Straße"
2. Die Umbenennungen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
500,00€ |
500,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
54104-0485 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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863,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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851,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1.016,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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771,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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236,1 kB
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