Beschlussvorlage - 2/101/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
08.09.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
29.09.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Schönberg
|
Entscheidung
|
|
|
15.10.2020
|
Sachverhalt
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Schönberg wurde der Kommunalaufsicht angezeigt. Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht leidet die Satzung an einem Fehler.
In § 3 Abs. 4 Zweitwohnungssteuersatzung heißt es:
"Von der Steuerpflicht ausgenommen sind: -Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung eine Nebenwohnung innehaben."
Diese Regelung ist nach Auffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nichtig, da Sie gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen würde.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, diesen Befreiungsgrund aus der Satzung zu streichen.
Die Hinweise der Kommunalaufsicht wurden in den beigefügten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Schönberg berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1.007,7 kB
|
