Beschlussvorlage - 2/102/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung eines Beschlusses der Stadtvertretung Schönberg über die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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08.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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29.09.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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15.10.2020
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat am 27.02.2020 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Schönberg beschlossen. Dabei wurde in § 3 Abs. 4 der Satzung folgende Regelung getroffen:
"Von der Steuerpflicht ausgenommen sind: - Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die zum Zwecke der Schul- und Berufsausbildung eine Nebenwohnung innehaben."
Diese Regelung ist nach Auffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nichtig, da Sie gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen würde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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678,6 kB
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