Beschlussvorlage - 3/045/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellv.
Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr
Palingen und Ernennung zum
Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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29.09.2020
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Sachverhalt
Am 24.06.2020 wurde Herr Christian Geyer zum stellv. Ortswehrführer der
Freiwilligen Feuerwehr Palingen gewählt.
Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom
21.12.2015 bedarf die Wahl des stellv. Ortswehrführers der Zustimmung der
Gemeindevertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der
Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt.
Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V
werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener
Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad
verliehen.
Herr Christian Geyer hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiter
einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad
Hauptlöschmeister zu verleihen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn
Christian Geyer zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Palingen zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr
Christian Geyer zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad
Hauptlöschmeister.
