Beschlussvorlage - 2/109/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung einer Hundesteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
08.09.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
29.09.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Schönberg
|
Entscheidung
|
|
|
15.10.2020
|
Sachverhalt
Die bisher geltende Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung einer Hundesteuer aus dem Jahr 1996 bedarf einer Überarbeitung.
Die Steuersätze sind seit 1996 konstant. Die Anpassung der Steuersätze erfolgte im Jahr 2002 lediglich durch die Währungsumstellung von Deutsche Mark auf Euro.
Im Zuge der Neufassung der Hundesteuersatzung wird eine moderate Anhebung der Hundesteuersätze verwaltungsseitig empfohlen.
Bei der Bemessung der Steuersätze ist nach den Grundsätzen der Steuergesetzgebung zu beachten, dass die Höhe der Steuer zwar eine Ordnungsfunktion übernehmen, aber keine Erdrosselungswirkung haben darf, so dass insofern der Höhe der Hundesteuersätze – auch für gefährliche Hunde – Grenzen gesetzt sind.
Mit den neu zu beschließenden Steuersätzen liegt die Stadt Schönberg im Rahmen der von den Städten des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhobenen Steuersätze, wie folgende Übersicht veranschaulicht:
Gemeinde/Stadt |
1. Hund in € |
2. Hund in € |
3. Hund in € |
1. gef. Hund in € |
2. gef. Hund in € |
3. und weiterer gef. Hund in € |
Grevesmühlen |
60,00 |
90,00 |
180,00 |
600,00 |
|
|
Rehna |
50,00 |
90,00 |
180,00 |
800,00 |
|
|
Boltenhagen |
50,00 |
75,00 |
110,00 |
500,00 |
|
|
Lüdersdorf |
50,00 |
70,00 |
80,00 |
500,00 |
750,00 |
1000,00 |
Dassow |
30,00 |
80,00 |
120,00 |
500,00 |
750,00 |
1000,00 |
Selmsdorf |
40,00 |
80,00 |
120,00 |
500,00 |
750,00 |
1000,00 |
Das jährliche Hundesteueraufkommen betrug im Jahr 2019 rd. 20.000,00 Euro. Aufgrund der in der Neufassung der Hundesteuersatzung vorgesehenen Anhebung der Hundesteuersätze werden sich voraussichtlich Mehreinnahmen von jährlich rd. 5.000,00 Euro ergeben.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen Hundesteuersatzung und der Neufassung ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
646,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
411,4 kB
|
