Beschlussvorlage - 3/047/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung im Bebauungsplan Nr. 19 in Wahrsow "An der Schule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christoph Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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13.10.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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27.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 51 Abs. 1 Straßen-Wegegesetz M-V können Gemeinden den Straßen Namen geben. Die Namensgebung von Straßen ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, die Post, die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Sobald diese Belange Bedeutung bekommen, hat die Gemeinde dem dadurch Rechnung zu tragen, dass sie den auf Ihrem Gemeindegebiet befindlichen Straßen Namen gibt. Bedeutung erlangt diese Straße, sobald sie für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt
der Planstraße A, Flurstück 00096/047 in der Gemarkung Wahrsow, Flur 001,
den Straßennamen ____________________________ und
der Planstraße B, Flurstück 00096/046 in der Gemarkung Wahrsow, Flur 001,
den Straßennamen ____________________________ zu geben.
Die Benennung wird in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.
Die Vergabe von Hausnummern erfolgt nach Antragstellung vom Amt aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.009,6 kB
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