Beschlussvorlage - 4/353/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsplanung B-Plan 21 "Am Lüdersdorfer Graben"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Antje Kopp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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13.10.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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27.10.2020
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Sachverhalt
Für den Bebauungsplan B 21 für das Gebiet „Am Lüdersdorfer Graben“ wird durch die Gemeinde das Bauleitverfahren durchgeführt. Im Bebauungsplan werden auch die für die öffentliche Erschließung vorgesehenen benötigten Flächen ausgewiesen. Um diesen Flächenbedarf als Gemeinde beurteilen zu können, ist eine technische Planung durch den Vorhabenträger erstellt worden, hier nur zunächst in der Fassung eines ERSTEN VORENTWURFES.
Die Unterlagen sind als Anlage beigefügt.
Seitens der Verwaltung wird insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Die vorgelegt Planung geht von einer Wohnstraße aus.
Die Wohnstraße ist nach RAST 06 charakterisiert durch:
eine geringe Längenentwicklung bis ca. 300 m,Erschließungsstraße,
ausschließlich Wohnen ,
Verkehrsstärke 400 Kfz/h,
besondere Nutzungsansprüche :Aufenthalt und Wohnen.
Die Gemeinde sollte ihre Zustimmung nur erteilen, wenn die Planung der RAST 06 entspricht und genehmigungsfähig ist. Die Fachgenehmigung kann durch die Gemeinde erst beantragt werden beim Landkreis, wenn der B-Plan als Satzung beschlossen ist. Der Vorhabenträger schuldet der Gemeinde eine genehmigungsfähige Planung um das Bauleitverfahren fortsetzen zu können und die benötigte öffentliche Erschließungsfläche festsetzen und für den notwendigen Straßenbau sichern zu können.
Auf Seite 5 und 4 des Erläuterungsberichtes ist hinsichtlich des Straßenbaus ausgeführt, dass die Sicherheitsräume auf privaten Grundstücken angeordnet und vertraglich als Dienstbarkeit/Baulast gesichert werden sollen; ebenso soll mit Beschilderung und Beleuchtungsanlagen verfahren werden.
Die Sicherheitsabstände sind Bestandteil des öffentlichen Verkehrsraumes und sind daher auch als Teil der öffentlichen Straße herzustellen auf öffentlichem Grundstück.
Es wird deshalb dringend empfohlen alle öffentlichen Anlagen einschließlich notwendige Nebenanlagen auf öffentlichen Flächen unterzubringen.
Im Erläuterungsbericht Seite 5 ff. Nr. 2 ist angeführt, dass die Gemeinde ausdrücklich in den Kurven auf den Begegnungsfall Pkw/Lkw bzw. Pkw/Müllfahrzeug verzichtet. Die Verwaltung empfiehlt darauf nicht ausdrücklich zu verzichten.
Zur Löschwasserversorgung ist im Erläuterungsbericht nichts aufgeführt.
Hier sind die Planunterlagen und der Erläuterungsbericht dahingehend zu ergänzen, dass die Löschwasserversorgung mit 48m³ für 2 Stunden über Hydranten im Abstand von 150 m über das Trinkwassernetz zu sichern ist.
Die Aufgabe der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung obliegt dem Zweckverband Grevesmühlen. Die Planung ist daher durch diesen zu beurteilen und durch den Vorhabenträger ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Das Regenwasser der Privatstraße ist hier ebenfalls als Wasser von privaten Grundstücken zu behandeln.
Im Zuge der weiteren Planung wird durch die Gemeinde abschließend noch über die verwendenden Materialien zu entscheiden sein (die Aufstellung liegen noch nicht bei)
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanungsunterlagen die weitere Erarbeitung des Entwurfes mit folgenden Auflagen:
+Die Vorgaben der RAST 06 sind bei der weiteren Straßenplanung zwingend einzuhalten aus Gründen der Verkehrssicherheit
+sämtliche öffentlichen Straßen (einschließlich aller Teileinrichtungen) sind auf öffentlichen Straßengrundstück zu planen und zu errichten
+die Privatstraße ist nicht über die öffentliche Straßenentwässerung zu entwässern
+Die Löschwasserversorgung ist mittels Hydranten im Abstand von 150 m über das Trinkwassernetzt zu realisieren .
+Die Planung der Anlagen der Versorger ist mit diesen abzustimmen und die Zustimmung der Gemeinde vorzulegen (Wasser/Abwasser,Strom,Gas,Telekommunikation)
+der Entwurf der Straßenplanung einschließlich Beschilderung und Beleuchtung und Löschwasser ist der Gemeinde erneut vorzulegen
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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33,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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38,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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95,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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9
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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10
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(wie Dokument)
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287,1 kB
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