Beschlussvorlage - 4/409/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 27 gebilligt.

 

Die Gemeinde Kalkhorst beabsichtigt mit dem o. g. Bebauungsplan eine städtebauliche sinnvolle Erweiterung des Wohnraumangebotes für alle Altersgruppen auf der Fläche einer ehemaligen Kindertagesstätte.

Unterstrichen wird das Vorhaben durch die überdurchschnittlich ausgebaute soziale Infrastruktur in der Gemeinde, die zusätzlich zur günstigen Lage an der Ostsee an Attraktivität der Gemeinde steigert.

 

Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o.g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 02.11.2020 bis zum 05.12.2020 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, öffentlich zur Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter www.kluetzer-winkel.de des Amtes Klützer Winkel einsehbar.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Dassow unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 07.12.2020 gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow hat zur Satzung der Gemeinde Kalkhorst über den Bebauungsplan Nr. 27 „Ehemalige KiTa“ keine weiteren Anregungen und Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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