Beschlussvorlage - 4/406/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 14 gebilligt.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 14 beabsichtig die Gemeinde Kalkhorst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von allgemein Wohngebieten zu schaffen.

Das Planungsziel besteht darin, eine brachliegende Fläche in eine Wohnnutzung zu überführen und somit die Wiedernutzbarmachung einer Fläche innerhalb der Siedlungsstruktur zu bewirken.

 

Die Gemeinde Kalkhorst plant eine städtebauliche sinnvolle Erweiterung des Wohnraumangebotes, insbesondere für junge Familien.

Die Gemeinde reagiert mit der vorliegenden Planung auf den steigenden Bedarf in der Wohnraumnachfrage, insbesondere von Familien und Angestellten im touristischen Dienstleistungssektor. Zudem werden die städtebaulichen Missstände einer innerörtlichen Baulücke sowie brachliegender Flächen behoben.

Unterstrichen wird das Vorhaben durch die überdurchschnittlich ausgebaute soziale Infrastruktur in der Gemeinde, die zusätzlich zur günstigen Lage an der Ostsee die Attraktivität der Gemeinde steigern.

 

Die vollständigen Entwurfsunterlagen der o.g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 02.11.2020 bis zum 05.12.2020 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, öffentlich zur Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter www.kluetzer-winkel.de des Amtes Klützer Winkel einsehbar.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wir die Stadt Dassow unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 07.12.2020 gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow hat zur Satzung der Gemeinde Kalkhorst über den Bebauungsplan Nr. 14 „Dorfmitte Kalkhorst“ keine weiteren Anregungen und Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

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Anlagen

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