Beschlussvorlage - 1/232/2020-1
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Trägerschaftsvertrages für das Volkskundemuseum in Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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29.10.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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10.12.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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12.11.2020
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17.12.2020
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Sachverhalt
Das Volkskundemuseum in Schönberg hat eine Erhöhung des jährlichen Unterhaltungs-, Betriebs- und Verwaltungskostenzuschusses ab 2021 beantragt (04.03.2020).
Der Trägervertrag beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von 44.000 €, der durch die Regelung zur Preissteigerung auf 44.498,58 € angestiegen ist.
Der befristet gezahlte Zuschuss in Höhe von 10.000 € entfällt 2021.
In einer Besprechung mit den Vorstandsmitgliedern des Vereins wurde noch einmal deutlich, dass die Unterbringung im Koch´schen Haus zu einem Anstieg der Unterhaltungs- und Betriebskosten geführt hat.
Das Museum hat eine Bedarfsermittlung für den ordnungsgemäßen Betrieb des Museums an beiden Standorten durchgeführt und beantragt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 59.000 € jährlich.
In einer ersten Abstimmung mit dem Vereinsvorstand wurde ein Entwurf für die vierte Änderung des Trägerschaftsvertrages vorbereitet (linke Spalte). Darin sind die vorgenommenen Änderungen rot markiert:
- Der Vertrag wurde zunächst redaktionell angepasst.
- Ferner wurde erstmals eine Aktualisierung der Sammlungskonzeption im 10-jährigen Turnus (§ 2 Abs. 2) aufgenommen.
- Darüber hinaus wurden die Kostentragung für die neu entstandenen Wartungs- und Unterhaltungskosten für die Brandmelde- und Einbruchanlage in § 6 Abs. 2 ergänzt.
- Die Regelung zur Übernahme von Unterhaltungsmaßnahmen (§ 7 Abs.3) wurde gestrichen, da die Regelung unklar formuliert war.
In Vorbereitung der Beratung in den städtischen Gremien wurde eine Abstimmung mit dem Bürgermeister durchgeführt. Die sich daraus ergebenen Änderungen sind in der rechten Spalte in blau dargestellt:
- Die Sammlungskonzeption (§ 2 Abs. 2) soll in einen 5-Jahres-Zeitraum aktualisiert werden.
- Der Zuschussbetrag der Stadt Schönberg soll in einem Festbetrag dargestellt werden und jeweils nach 5 Jahren neu verhandelt werden. Darin sind alle relevanten Bestandteile der laufenden Finanzierung berücksichtigt. Demzufolge entfällt die vorgeschlagene Ergänzung in § 6 Abs. 2 und die Steigerung des Zuschusses nach dem Verbraucherpreisindex (§ 7Abs 2).
- Ferner wird vorgeschlagen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss bei Bedarf auch den Verwendungsnachweis prüfen kann.
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales hat über den Entwurf beraten. Die Empfehlungen und Anregungen sind in der rechten Spalte grün dargestellt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
54.499,53 € |
entsprechend der Beschlussfassung € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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328,3 kB
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