Beschlussvorlage - 2/134/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma Online Büroeinrichtungen Vertriebsgesellschaft mbH spendet für die Freiwillige Feuerwehr Siemz-Niendorf 100,00 Euro für die Renovierung des Feuerwehr Gerätehauses in Niendorf.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28.11.2019, entscheidet der Bürgermeister über die Annahme von Spenden unter 100 Euro. Da die aufgeführte Spende diesen Betrag überschreitet, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spende zu treffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende für die Freiwillige Feuerwehr Siemz-Niendorf anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

100,00 Euro für Produkt 12600

 

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Anlagen

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