Beschlussvorlage - 4/429/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung Carlow hat auf ihrer Sitzung am 29.10.2020 die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Carlow beschlossen.

 

Planungsziele des Bebauungsplanes sind:

  • Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit ca. 19-20 Bauplätzen für den Eigenheimbau
  • Kostenmindernde Erschließung unter Nutzung der in der Schönberger Straße vorhandenen technischen Erschließungsmedien
  • Sicherung einer den Maßstäben des Ortes entsprechenden Bebauung und einer ortstypischen, aber auch modernen Gestaltung durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen
  • Ausweisung eines Parkplatzes im nördlichen Plangebiet für den Nutzungsbereich Friedhof
  • Verbesserung der fußläufigen Erschließung des Bereiches Friedhof durch Anlegen eines Gehweges an der Schönberger Straße oder im Plangebiet
  • Erhaltung und Ergänzung des vorhandenen Grünsystems, optische und emotionale Abschirmung vom Funktionsbereich Friedhof
  • Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt

 

Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o.g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 23. November 2020 bis einschließlich 23. Dezember 2020 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zur Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter www.rehna.de des Amtes Rehna einsehbar.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Siemz-Niendorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 23. Dezember gebeten.

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeinde Siemz-Niendorf hat zur Satzung der Gemeinde Carlow über den Bebauungsplan Nr. 6 „Baugebiet westlich der Schönberger Straße in Carow“ keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

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Anlagen

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