Beschlussvorlage - 2/185/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde Selmsdorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 112.178,88 € resultieren im laufenden Bereich vorrangig aus nicht konkret geplanten Abschreibungen (35 T€), der Zuführung zur Rückstellung für Körperschaftssteuer BgA „Ökopunkte“ (10 T€) sowie aus Verlusten aus dem Abgang von Vermögensgegenständen im Bereich Fahrzeuge, techn. Anlagen und Betriebs- u. Geschäftsausstattung (25 T€).

Im investiven Bereich gründen die Überschreitungen vorrangig in der Rückzahlung von erhobenen Straßenausbaubeiträgen (33 T€).

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 19.01.2021.

Für die in der Anlage genannten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 112.178,88 € wird die Notwendigkeit anerkannt; diese sind gedeckt durch Minderaufwendungen/ -auszahlungen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.

 

 

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Finanz. Auswirkung

-

 

 

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Anlagen

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