Beschlussvorlage - 1/301/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des Ortsbeirates - Besetzung einer freien Wahlstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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11.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung hatte am 17.10. 2019 die Mitglieder des Ortbeirates gewählt. Für den Ortsteil Malzow hat Herr Nüsch mit Schreiben vom 03.03. 2021 sein Mandat aufgegeben. Die Wahlstelle ist daher frei.
Die Bildung des Ortsbeirates richtet sich nach § 42 KV M-V i. V. m. § 14 der Hauptsatzung. Gem. Hauptsatzung ist die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen. § 32 Abs. 2 KV M-V regelt das Verfahren wie folgt:
Bestimmt dieses Gesetz, dass eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat, so kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden. Über die Wahlvorschlagslisten der Fraktionen und Zählgemeinschaften stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang ab. Die Wahlstellen werden entsprechend den auf die Listen entfallenen Stimmenzahlen besetzt. Bei Bedarf entscheidet das Los. Die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen bestimmt sich nach Satz 1 bis 7, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Wird eine Wahlstelle frei, erfolgt auf Antrag einer Fraktion eine vollständige Neubesetzung des Gremiums, zu dem die Wahlstelle gehört.
Herr Bürgermeister Korn hat mit E-Mail vom 4. März 2021 Herrn Stephan Wesemann, Malzower Maurinetal 13, 23923 Schönberg zur Wahl vorgeschlagen.