Beschlussvorlage - 2/188/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Borchardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Entscheidung
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29.04.2021
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Sachverhalt
Folgende Spenden sind für den Dirt Park der Gemeinde Selmsdorf eingegangen:
29.06.2020 500,00 € IAG
10.11.2020 250,00 € Tim Buddelmann
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 Euro bis 1.000 Euro zu treffen. Der Bürgermeister wird ermächtig alle darunterliegenden Entscheidungen zur Annahme zu treffen.