Beschlussvorlage - 3/074/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Herrnburg und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Entscheidung
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25.05.2021
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Sachverhalt
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Herrnburg am 17.04.2021 wurde Herr Oliver Boest zum Ortswehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.
Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Oliver Boest hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer und Leiter
einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.