Beschlussvorlage - 4/615/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung Eisenbahnüberführung "Am Palmberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Anja Wejda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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17.08.2021
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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26.08.2021
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Sachverhalt
Die Deutsche Bahn plant eine Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Am Palmberg“. Die Umsetzung der Maßnahme ist für die Jahre 2026 / 2027 anvisiert.
Der Stadt Schönberg wird die Möglichkeit gegeben das Lichtraumprofil der Straße in diesem Bereich zu vergrößern. Derzeit existiert eine lichte Höhe von 2,40 m. Ein PKW- Begegnungsverkehr ist nicht möglich. Der straßenbegleitende Gehweg ist an der Eisenbahnüberführung unterbrochen.
Sofern eine Änderung des Querschnitts durch die Stadt verlangt wird, ist auch die Stadt Kostenträger der Maßnahme. Vorteile die der Bahn durch ein neues Bauwerk entstehen, werden auch durch die Bahn abgegolten. Bauherr bleibt die Deutsche Bahn.
Bei Wiederherstellung des Bauwerks mit den bestehenden Maßen entstehen der Stadt keine Kosten.
Die „Richtlinie über die Flächen für die Feuerwehr“ (Fassung 2006) gibt für das Passieren von Feuerwehrfahrzeugen eine lichte Höhe von 3,50 m sowie eine lichte Breite von 3,50 m bei einer Einengung von mehr als 12 m in der Länge vor.
Eine Vergrößerung der Durchfahrtshöhe erfolgt durch eine Tieferlegung der Straße. Eine Veränderung der Gleishöhen ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden.
Die Planung des Kreuzungsbauwerks und auch die Ermittlung der Kosten erfolgt erst nach einer Grundsatzentscheidung der Stadt Schönberg. Auf dieser Grundlage der Planung erfolgt die Aufstellung einer Kostenteilungsvereinbarung.
Aus dem Jahr 2019 liegt bereits eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses vor, in dem eine Vergrößerung des Querschnitts angestrebt wird. Jedoch gab es zu diesem Zeitpunkt abweichende Informationen zur Verteilung der Kosten.
Mit der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Bereich des Kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern“ besteht bis zum 31.12.2024 die Möglichkeit Fördermittel (75 %) zu beantragen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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