Beschlussvorlage - 4/613/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung der Stadt Dassow über den Bebauungsplan Nr. 37 für den Bereich Travemünder Weg
- Beteiligung der Stadt Schönberg als Nachbarstadt-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Angela Schierhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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17.08.2021
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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24.08.2021
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 02.02.2021 die Zielsetzungen des städtebaulichen Konzeptes für die Fortführung im Verfahren nach § 13a BauGB bestätigt. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow stimmte der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zur Schaffung von Planungsrecht zu. Auf dem Grundstück ist die Vorbereitung von 6 Grundstücken für die Bebauung mit Einzelhäusern in offener Bauweise vorgesehen. Für 4 Grundstücke sind keine weiteren Maßnahmen vor einer Bebauung erforderlich. Für 2 weitere Grundstücke ist vor Errichtung von neuen Gebäuden der Rückbau des vorhandenen Altgebäudes erforderlich.
Mit der geplanten Nachverdichtung innerhalb des Siedlungsbereiches wird die Fortentwicklung des Ortsteils vorgenommen. Daraus werden Planungsziele wie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ergänzung der Wohnbebauung auf derzeit unbebauten Grundstücksflächen sowie Gartenland für das vorhandene Gebäude, innerhalb des Siedlungsbereiches verfolgt.
Hinzukommt die Nutzung der vorhandenen verkehrlichen Erschließung am Travemünder Weg unter zusätzlicher Herstellung eines Gehweges und von Flächen für den ruhenden Verkehr. Die Unterlagen des Vorentwurfes für den o.g. Bebauungsplan liegen in der Zeit vom 07. Juni 2020 bis einschließlich 09. Juli 2021 während der Dienststunden im FB IV- Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Str. 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https:// www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Schönberg unterrichtet und um Äußerung innerhalb eines Monats gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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