Beschlussvorlage - 4/674/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehr Palingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christoph Kappel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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07.09.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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28.09.2021
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Sachverhalt
Die Vorplanung des Bauvorhabens Neubau Feuerwehr Palingen wurde in 2 Varianten der Gemeindevertretung Lüdersdorf im August 2018 vorgestellt. Auf der Grundlage des damaligen Beschlusses erfolgte die weitere Planung des Gebäudes. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Planungsbüro und Feuerwehr-Unfallkasse mit folgender Aufnahme weiterer gesetzlicher Anforderungen wurde durchgeführt. In mehreren technischen Abstimmungsgesprächen mit den Kameraden der Feuerwehr in Palingen konnten weitere Ergänzungen aus den praktischen Erfahrungen in die Planung aufgenommen werden.
Parallel zur Projektentwicklung wurde eine energetische Neubauberatung für das Gebäude erstellt (Anlage). Es wird ein KfW 40 Haus mit einer für den ständigen Stromverbrauch bemessenen Photovoltaikanlage in Kombination mit einer Luft-Wasserwärmepumpe empfohlen und in die Planung mit aufgenommen.
Die Entwurfsplanung wird durch das Architekturbüro in der Ausschusssitzung umfänglich vorgestellt. In der weiteren Bearbeitung erfolgt nach dem politischen Beschluss der Entwurfsplanung die Genehmigungsplanung und der Bauantrag. Unter Verwendung der Genehmigungsplanung ist beabsichtigt ein Förderantrag zu stellen.
Nach dem Eingang der Baugenehmigung werden die gestellten Auflagen bearbeitet und die Ausführungsplanung erstellt. Entsprechend den gesetzlichen Regeln erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Palingen auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und der darauf aufbauenden
Genehmigungs- und Ausführungsplanung, vorbehaltlich der noch ausstehenden Baugenehmigung, durchzuführen.
Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Vorbereitung/Ausschreibung und Durchführung der gesamten Baumaßnahme, entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen, an das Amt Schönberger Land zu delegieren.
Aufgrund der hohen Dringlichkeit der Baumaßnahme soll nach Fertigstellung der
Ausführungsplanung auf der Grundlage der Baugenehmigung unmittelbar mit der
Ausschreibung und Baudurchführung, auch ohne Förderzusage, begonnen werden.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
1.500.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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536,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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159,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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225,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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156,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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6
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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