Beschlussvorlage - 4/608/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Eilentscheidung zur Vergabe der Straßenkontrolle im Amtsgebiet für das 2. Halbjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silvana Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss Amt Schönberger Land
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Entscheidung
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16.09.2021
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Sachverhalt
Unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht sind die gemeindeeigenen Straßen und Wege einschließlich der zum Straßenraum gehörenden Nebenanlagen, sowie der innerörtlichen Nebenanlagen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gemäß des vorliegenden Kontrollplans zu kontrollieren. Die Länge des zu kontrollierenden Straßennetzes im Amtsbereich beträgt 362,87 Kilometer. Dies ist mit dem eigenem Personal für Straßenunterhaltung nicht regelmäßig zu gewährleisten. Aus diesem Grund soll die Straßenkontrolle an einen externen Dienstleister vergeben werden. Eine unmittelbare Schadensbehebung ist nicht Bestandteil der Dienstleistungsausschreibung. Dies erfolgt amtsseitig durch den entsprechenden Sachbearbeiter.
Die Ausschreibung soll gemeindeübergreifend erfolgen. Finanziell benötigte Mittel sind im Amtshaushalt 2021 für das gesamte Jahr in Höhe von 55.000 € bereits eingeplant.
Da die nächste Sitzung des Amtsausschusses erst im August stattfindet, wurde aufgrund besonderer Dringlichkeit, die Eilentscheidung durch den Amtsvorsteher herbeigeführt.
Die Begründung der Dringlichkeit liegt darin, dass die Ausschreibung zeitnah erfolgen muss, damit die vollständige Kontrolle aller Straßenlängen noch in diesem Jahr erfolgen kann.
Aufgrund des vorstehend genannten Sachverhaltes hat der Amtsvorsteher den Grundsatzbeschluss zum Vergabeverfahren bewilligt. Nach § 138 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V bedürfen Eilentscheidungen des Amtsvorstehers der Genehmigung des Amtsausschusses.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Amtsvorstehers zur gemeindeübergreifenden Vergabe der Straßenkontrollen im gesamten Amtsgebiet im 2. Halbjahr 2021.
Das Vergabeverfahren und die Zuschlagsentscheidung wird auf die Amtsverwaltung übertragen.
Gem. § 138 KV i.V.m. § 39 KV und entsprechend der Regelung der Hauptsatzung
erfolgt die Auftragserteilung durch den Amtsvorsteher und seinem Stellvertreter.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
24.493,73 € |
24.493,73 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
10/52100 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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759,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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349,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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188,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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358,9 kB
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