Beschlussvorlage - 4/669/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsorgungsvertrag für Straßenkehricht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Stange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Amtsausschuss Amt Schönberger Land
|
Entscheidung
|
|
|
16.09.2021
|
Sachverhalt
In den Gemeinden Selmsdorf und Lüdersdorf sowie in den Städten Dassow und Schönberg wird regelmäßig eine Straßenreinigung mit der Kehrmaschine durchgeführt. Die Entsorgung des aufgenommenen Straßenkehrichts wurde bisher durch einen Entsorgungsvertrag mit der IAG mbH in Selmsdorf sichergestellt. Der im Juni 2016 zwischen der IAG mbH und dem Amt Schönberger Land geschlossene Vertrag ist jetzt ausgelaufen. Eine Verlängerung des Vertrages ist nicht möglich. Für den Straßenkehricht gibt es derzeit keine Überlassungspflichten gegenüber dem Landkreis Nordwestmecklenburg. Eine erneute Ausschreibung ist notwendig.
Nach 1. Kostenschätzung handelt es sich, bei Abschluss eines übergreifenden Vertrages für weitere 5 Jahre, um einen Entsorgungsbetrag von ca. 40.098,50 € netto für das Kehrgut (Gesamtmenge ca. 616,8 Tonnen). Die Kosten können sich je nach anfallender Menge und Häufigkeit der Reinigung unterscheiden. In den vergangenen Jahren war die Kostenaufteilung etwa wie folgt:
27,31% Gemeinde Selmsdorf
33,67% Gemeinde Lüdersdorf
11,96% Stadt Dassow
27,05% Stadt Schönberg
Hinzu kommen weitere Kosten für die Begleitpapiere (Annahme, Wiegescheine, Nachweise, Dokumentation, Archivierung, etc. seitens der Deponie) die je Annahme anfallen (Gesamtkosten ca. 3.875,00 € netto).
Für den Abschluss eines Vertrages wird eine einmalige Vertragsabschlussgebühr von 250,00 € netto/ Vertrag fällig.
Als neuer Kostenpunkt, kommt die jährliche Beprobung des Straßenkehrgutes gemäß § 8 Abs. 3 Deponieverordnung hinzu. Diese Kosten werden auf ca. 2.475,00 € netto geschätzt.
Bei Abschluss nur eines Entsorgungsvertrages über das Amt kommt es für alle 4 Gemeinden zu Einsparungen in der Form, dass die jährliche Beprobung sowie die einmalige Vertragsgebühr von jeder Gemeinde nur anteilig zu einem Viertel zu tragen ist.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss fasst den Grundsatzbeschluss zum Abschluss eines Entsorgungsvertrages für den Straßenkehricht übergreifend für die Gemeinden Selmsdorf und Lüdersdorf sowie für die Städte Dassow und Schönberg. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagserteilung wird an das Amt delegiert. Die Kostenübernahme erfolgt durch die jeweilige Gemeinde/Stadt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
46.698,50 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
54101-5290/ 5292 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|