Beschlussvorlage - 3/083/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung des Verbindungswegs zwischen der Lübecker Straße und dem Stadtpark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christoph Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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21.09.2021
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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28.09.2021
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Gestoppt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Eine Anwohnerin stellt den Antrag, dem Verbindungsweg zwischen der Lübecker Straße und dem Stadtpark einen Namen zu geben. Gemäß ihrer Erläuterungen nach einem ehemaligen Lehrer aus Schönberg. An diesem Verbindungsweg liegen hauptsächlich Gärten, die keine Adresszuweisung benötigen. Ein Grundstück mit Wohngebäude würde von einer Adressänderung betroffen sein – dies ist die Antragsstellerin selbst.
Gem. § 51 Abs. 1 Straßen-Wegegesetz M-V können Gemeinden den Straßen Namen geben. Die Namensgebung von Straßen ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, die Post, die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Sobald diese Belange Bedeutung bekommen, hat die Gemeinde dem dadurch Rechnung zu tragen, dass sie den auf Ihrem Gemeindegebiet befindlichen Straßen Namen gibt. Bedeutung erlangt diese Straße, sobald sie für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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933,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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15,2 MB
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