Informationsvorlage - 4/703/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) für den Entwurf des Kapitels Energie 6.5 wurde die Stadt Schönberg zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Hierbei handelt es sich um die 3. Beteiligungsstufe deren Beteiligung vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 durchgeführt wird. Die Unterlagen sind zudem unter folgendem Link vollständig einsehbar: https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/

 

Inhaltliche Änderungen betreffen die Gemeinde Selmsdorf vor allem darin, dass die Öffnungsklausel (PS 10) gestrichen wurde. Demnach ist ein Neubau, der Ersatz bzw. die Erneuerung bestehender Windenergieanlagen möglich, wo das „Altgebiet“ oder ein Teil davon auch in der jetzigen Teilfortschreibung als neues Eignungsgebiet ausgewiesen ist. Auf Altgebietsflächen, die nicht Bestandteil des neuen Eignungsgebietes sind, ist der weitere Betrieb möglich, jedoch nicht der Ersatz bzw. die Erneuerung (Repowering). Die Verortung der Altgebiete ist ebenfalls nicht mehr Bestandteil der zeichnerischen Darstellung.

 

Bereits im Rahmen der 2. Beteiligungsstufe hat die Gemeinde Selmsdorf in Ihrer Stellungnahme vom 09.06.2019 keine weiteren Hinweise und Anregungen vorgebracht.

 

Da auch im Rahmen der 3. Beteiligungsstufe keine Betroffenheit erkennbar ist, wird die Gemeindevertretung in Ihrer Stellungnahme keine weiteren Hinweise und Anregungen vorbringen. Die Amtsverwaltung wird die Stellungnahme entsprechend ausfertigen.

 

 

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Anlagen

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