Beschlussvorlage - 3/090/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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28.09.2021
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Sachverhalt
Auf der Mitgliederversammlung der Gemeindewehr Lüdersdorf am 03.09.2021 wurde Herr Marco Urbschat zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt. Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt. Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Marco Urbschat hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr bereits abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.
